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Arbeitseinsatz
Am Sonntag den 10.November findet unser Arbeitseinsatz statt. Wir treffen uns um 9:00 Uhr an der ehemaligen Pumpstation.(Arbeitsgeräte und Fangkarte sind mitzubringen)
An unserem Arbeitseinsatz am 6.April 2024 nahmen zahlreiche Sportfreunde teil.
Unter anderem wurde an Elbe und Schlüdenlanke Müll gesammelt und der Naturlehrpfad von Laub befreit .
Kiessee Wischer
Der Kiessee Wischer ist nun ein Gewässer des LAV und hat die Gewässernummer 02-420-15.
Der Parkplatz am See ist den Mitgliedern des Stendaler AV vorbehalten. Wir bekommen dafür keinen Schlüssel mehr.
Außerdem neu im Gewässerverzeichnis des LAV sind die Tonkuhle Warburg(02-420-14) und der Tagebau Miltern(02-420-16)
Räuberische Brassen
Das Brassen auch mal Jagd auf Brutfische machen,sollte bekannt sein. Doch mit der Spinnangel habe ich bisher noch keinen gefangen. In diesem Jahr bissen aber schon zwei dieser Räuber. Der Erste auf einem Wobbler und der Zweite auf einem Löffelspinner. Angeln ist eben immer für eine Überraschung gut.
mfg und Petri Heil !
Falko
untere Fischereibehörde
Seit August 2018 erreicht Ihr die untere Fischereibehörde in der Wendstraße 30 in 39576 Hansestadt Stendal.
Hufelandhaus Zimmer 441
Tel. 03931 608009
Öffnungzeiten: Di und Do von 9-12 Uhr und von 14-17 Uhr
Beitragsmarken
Bestellungen für Beitragsmarken anderer Bundesländer (z.b. Brandenburg , Sachsen , Mittellandkanal....) für das kommende Jahr sind bis zum 15.September anzumelden. Spätere Bestellungen können nicht berücksichtig werden. Meldelisten liegen bei jeder Veranstaltung aus. Außerdem besteht die Möglichkeit sich telefonisch oder per e-mail zu melden.
Beitragsmarken werden nur noch zur Jahreshauptversammlung oder zu den dafür vorgesehenen Terminen ausgegeben. Dazu ist der gültige Fischereischein und die ausgefüllte Fangkarte vorzulegen.
Natura 2000
Habe da mal zusammengefasst was das für unsere Angelstrecke (2-420-08 Elbe km 392 bis km 402 linksseitig also von Elbbrücke Hämerten bis Fähre Arneburg und 2-420-02 Schlüdenlanke) bedeutet.
Was alles verboten ist:
Zerstörung des Uferbewuchses insbesondere der Gehölze,Röhrichtstände und Hochstauden
Betreten oder Befahren von Röhrichten
vorrätiges Anfüttern von Fischen
Befahren von Schwimmblattgesellschaften,Verlandungs.-und Flachwasserbereiche mit dem Boot
Verursachen von Lärm (z.b. durch Motorsportfahrzeuge und Wassermotorrädern)
Störung von Brut.-und Rastvögel
das Fischen im Umkreis von 50 m um erkennbaren Ansammlungen von Wasser.-und Watvögeln
das Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue
Innerhalb unserer Angelstrecke befindet sich ein geschützter Uferbereich (km 399 bis km 400 linksseitig). Als Uferbereich gilt die Fläche von der sichtbaren Wasserkante landeinwärts bis zur landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Hier ist außerdem verboten:
Anlanden,Angeln und Betreten sowie Befahren in der Zeit von 15.April bis 31. Juli
Weitere geschützte Uferbereiche in der Umgebung linksseitig:
km 381,5 - 385 NSG Bucher Brack
km 405,5 - 406,5 zw. Arneburg u. Dalchau
km 409,5 - 410,5 vorm alten KKW Hafen
km 411 - 411,5 Einfahrt alter KKW Hafen
km 412,5 - 413,5 hinterm alten KKW Hafen
mfG und Petri Heil !
Falko
Die ersten Schwarzmundgrundeln haben die Elbe erreicht !
Beim Abangeln am 17.September 2017 wurden die ersten Schwarzmundgrundeln in der Elbe gefangen.
Na dann Petri Heil !
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